Achtung : neue Abmahnwelle rollt  !!!
 

 

 Seit 01.01.2007 gibt es neue Pflichtangaben in der geschäftlichen E-Mail-Korrespondenz

Seit dem 01.01.2007 sind im Zuge des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das „Unternehmensregister“ vom 10.11.2006 neue Regeln für die Angaben in Geschäfts-E-Mails in Kraft getreten.

Waren Sie bereits in der Vergangenheit verpflichtet, auf Geschäftsbriefen Ihre Rechtsform, Ihren Handelsregistereintrag, die Geschäftsführer oder Vorstände sowie Aufsichtsratsvorsitzenden als auch Ihre Umsatzsteuernummer anzugeben, so gilt dies seit dem 01.01.2007 auch für die Geschäftskorrespondenz per E-Mail. Die Angaben müssen deutlich lesbar in der E-Mail wiedergegeben werden.

Die Anforderungen ergeben sich aus dem geänderten Wortlaut der Vorschriften des § 37a HGB, § 80 Abs. 1 Satz 1 AktG sowie 35a Abs. 1 Satz 1 GmbHG.

Ein Gewerbetreibender ist danach seinem Gegenüber in Geschäftsbriefen und Geschäftsmails zur Angabe von Mindestinformationen verpflichtet. So muss eine Gesellschaft, die unter die Regelungen des Handelsgesetzbuches fällt, nicht nur die Bezeichnung der Firma mitteilen, sondern auch den Ort ihrer Handelsniederlassung, die Nummer, unter der sie im Handelsregister eingetragen ist, und das Registergericht. Sie muss weiterhin ihren Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand und/oder Aufsichtsratsvorsitzenden benennen.

Diese Angaben sind nicht zu verwechseln mit denjenigen Angaben, zu denen sie gem. § 6 TDG auf ihrer Internet-Seite verpflichtet sind.

Den vorgenannten gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen sämtliche in elektronischer Form ausgetauschten Schriftstücke. Sollten die Vorgaben nicht eingehalten werden, so kann das zuständige Registergericht die Angaben mit einem Zwangsgeld von bis zu 5.000,00 € durchsetzen. Auch wenn diese Gefahr als eher gering einzuschätzen ist, so ist jedoch abzusehen, dass die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ein bevorzugtes Angriffsziel von Abmahnern werden wird. Eine Verteidigung gegen eine solche Abmahnung ist nicht nur mit Kosten für Sie verbunden, sondern angesichts der klaren gesetzlichen Regelung kaum möglich.

Wir empfehlen daher dringend, in Ihrem Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass auch die elektronische Korrespondenz den neuen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Hierbei ist es ratsam die Pflichtangaben in einer Signatur automatisch zu jeder Mail hinzuzusetzen.

Diese Angaben MÜSSEN enthalten sein:  

In die ausgehenden Mail von ( dazu gehören auch Abwesenheitsnachrichten oder automatisch generierte Mails) :

- Einzelkaufleute
- Personenhandelsgesellschaften wie z.B. OHG, KG und GmbH & Co. KG 
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung 
- Aktiengesellschaften 
- Partnerschaftsgesellschaften 
- Genossenschaften

müssen diese Angaben : 

- Der vollständige Firmenname, so wie er im Handelsregister, Partnerschaftsregister oder
  Genossenschaftsregister eingetragen ist
- Rechtsformzusatz (z.B. GmbH, KG, Kommanditgesellschaft, OHG, AG, e.K. etc.)
- Sitz des Unternehmens (anzugeben ist der satzungsmäßige "Hauptsitz", auch wenn die
  E-Mail z.B. von einer Zweigniederlassung aus verschickt wird)
- Registernummer (des Unternehmens, nicht einer etwaigen Zweigniederlassung)
- Registergericht (des Unternehmens, nicht einer etwaigen Zweigniederlassung)
 
Bei GmbHs müssen zusätzlich aufgenommen werden:
 
- Alle Geschäftsführer mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen und falls vorhanden) der
  Aufsichtsratsvorsitzende mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen
- im Falle einer GmbH die E-Mail den Firmennamen mit Rechtsform, Ort der Handelsregisterniederlassung,
  das zuständige Registergericht sowie Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls
  den Aufsichtsratvorsitzenden enthalten. Zwar muss nicht jeder Mitarbeiter seine E-Mail-Signatur
  entsprechend diesen Vorgaben anpassen, sondern solche, die für das Unternehmen rechtsverbindlich
  tätig werden wie zum Beispiel Prokuristen.

Also zum Beispiel so :

Ede Muster GmbH
Industriestrasse 1  12345 Musterhausen
Tel: 07111/ 45678   Fax 07111 / 456790
info@ede-muster-gmbh.de   www.ede-muster-gmbh.de
Geschäftsführer   Heribert Musterschüler
HRB 9999 AG Musterstadt UStID xxxx-xxxx

Generell ist es empfehlenswert diese Informationen AUCH im Impressum Ihrer Webseite einzubinden,
da dort nahezu identische Angaben gefordert sind.


Umsetzung / techn. Realisierung


Die zuverlässigste Art der Umsetzung ist Mithilfe eines Zusatzprogrammes auf dem Mailserver.
Das sorg für eine einheitliche und zuverlässig korrekte EInhaltung der Richtlinien

Sinnvolle Mindestmaßnahme :

Es empfiehlt sich dafür die Signatur  (in Outlook 200/XP,2003/2007) Einzurichten über Extras / Optionen / Lasche E-Mail Format.
Dann ganz unten Signaturen. Sie können eine vorhandenen Signatur bearbeiten - ergänzen.
Oder für besondere Zwecke eine weitere / neue Signatur anlegen.

In Outlook Express geht es über  Extras / Optionen und dann gleich auf die Lasche SIGNATUREN

Diese Infos habe ich aus dem Internet für Sie recherchiert. Ich kann jedoch nicht garantieren ob sie vollständig und 100% korrekt sind. 
Fragen Sie für absolute Sicherheit bitte ggf. Ihren Rechtsbeistand. Es wird jedoch ganz sicher besser sein diese Informationen einzubinden als gar keine.



Weitere Details zu diesem Thema:

Angaben in E-Mails
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/allgemeine_rechtsauskuenfte/recht_der_unternehmensgruendung/pflichtangaben_emails.jsp

in Briefpost
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/allgemeine_rechtsauskuenfte/recht_der_unternehmensgruendung/pflichtangaben_briefe.jsp

 
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