Erläuterungen zum Thema Garantie und Gewährleistung
Wenn im PC-Handel das Wort "Garantie" genannt wird, so handelt es sich dabei (fast) immer um eine Hardware-
Gewährleistung seitens der Hersteller. Das heißt, der Hersteller verpflichtet sich, ein defektes Teil innerhalb einer
"angemessenen" Zeit durch ein funktionierendes zu ersetzen. Was dabei eine angemessene Zeit ist, wird nirgends
festgehalten. Wir stellen fest, daß 14 Tage die rühmliche Ausnahme sind, 3-4 Wochen eher übliche Praxis.
Ersatzgeräte-Stellung und Behebung von Software-Fehlern ist nicht Umfang der Gewährleistungspflichten der meisten Hersteller und Lieferanten.
Datensicherung vor Serviceleistungen an PCs ist allein Sache des Kunden.
Leider trägt der extreme Preisverfall ( 20-30% je Jahr) auch nicht dazu bei, dass die Qualität der Hardware und Software
besser wird. Immer kürzere Entwicklungszyklen und somit Testläufe zehren an der Qualität. So ist es keine Seltenheit,
dass Geräte/Programme "sich gerade so über die Gewährleistungszeit retten". Das ist leider die Konsequenz aus dem
Wunsch "immer alles billiger", da leider nur wenige bereit sind das Bessere zu kaufen wenn es etwas Billigeres gibt.
Aber leider schützt Sie auch der Kauf von ansich teureren Geräten und Programmen nicht zwingend vor Ausfall, Fehlern und Ärger.
"Bring-In-Garantie"
Eine "Bring-In-Garantie" ist das übliche in allen Branchen. Gerät defekt: Kunde verpackt das Gerät und schreibt eine
detaillierte, nachvollziehbare Fehlermeldung ("Geht nicht", "spinnt" oder "stürzt manchmal ab" reicht nicht!). Bei PCs und
Komponenten beschränkt sich die Gewährleistung in 99% der Fälle auf Hardware-Defekte. Ist kein Hardwarefehler
feststellbar, kommt das Gerät unrepariert, oft mit einer Rechnung "Prüfpauschale" und einer neu formatierten (leeren)
Festplatte zurück.
Hersteller- "Vor-Ort-Garantie"
Eine "Vor-Ort-Garantie" bedeutet, daß ein Techniker zu Ihnen ins Haus kommt und versucht, den Hardware-Fehler dort zu
beheben. Dabei ist im Austausch einer Festplatte in der Regel aber nicht die Neuinstallation jeglicher Software inbegriffen.
Fehler die durch Sie oder eine Software verursacht wurden, sind keine Gewährleistungsfälle und deshalb immer
kostenpflichtig. Dann pflegt der Vor-Ort-Service der Hersteller auch recht großzügige Rechnungen zu schreiben.
Anfahrtspauschalen und Stundensätze deutlich im 3-steligen Bereich.